Warum die AfD verfassungsfeindlich ist und was wir jetzt tun müssen
Die Bevölkerung Sachsen-Anhalts hat am 06.09.2026 einen neuen Landtag gewählt – und seit mehr als 80 Jahren war die Wahrscheinlichkeit nie wieder so hoch wie jetzt, dass eine verfassungsfeindliche Partei mit ihren verfassungswidrigen Vorhaben eine Regierungsverantwortung übernehmen könnte.
Verfassungsfeindlich, verfassungswidrig – wo liegt da eigentlich der Unterschied?
Genau das hat Bijan Moini, Jurist und Projektleiter des 1.500-seitigen AfD-Gutachtens bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, im Podcast „Politik mit Anne Will“ vom 05.09.2026 anschaulich gemacht.
Verfassungswidrig sei demnach zunächst einmal „alles, was gegen die Verfassung verstößt“, so Moini. Nun könne man aber nicht sagen, dass man einfach jede Partei verbietet, die verfassungswidrige Dinge fordert, da die Verfassung in ganz wesentlichen Teilen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden könnte.
Zur Veranschaulichung: Die Umsetzung eines 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens wäre nach der damals geltenden Verfassung ohne eine Änderung des Grundgesetzes grundsätzlich nicht mit der Schuldenbremse vereinbar und damit verfassungswidrig gewesen. Der Bundestag änderte das Grundgesetz am 18.03.2025 jedoch mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit und schuf damit die verfassungsrechtliche Grundlage für die Aufnahme dieser Kredite. So wurde die Umsetzung durch eine Änderung des Grundgesetzes ermöglicht.
Ganz anders sieht es mit Forderungen aus, die gegen den unveränderlichen Teil unseres Grundgesetzes gerichtet sind
„Diese verfassungsfeindlichen Elemente ergeben sich aus einer Ausrichtung einer Partei gegen die Menschenwürdegarantie – also den Kern aller Grundrechte – das Demokrateiprinzip an sich und das Rechtsstaatsprinzip an sich“, sagt Moini.
Das sind die drei Wesensmerkmale unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Eine Verfassungsfeindlichkeit liegt vor, wenn eine Partei strukturell gegen zumindest eines dieser drei Wesensmerkmale gerichtet ist. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt der AfD gleich zwei davon zu: eine Ausrichtung gegen die Menschenwürdegarantie und gegen das Demokratieprinzip.
Beispiele für solche verfassungsfeindlichen Forderungen wären etwa
- eine Abstufung von Menschen in nach ihrer „Wertigkeit“ entsprechende Klassen (Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie) oder
- die Verfolgung politischer Gegner:innen mit dem Ziel der Ausgrenzung aus dem demokratischen Wettbewerb ohne wirklichen Anlass (Verstoß gegen das Demokratieprinzip).
Übrigens Dinge, die die AfD genau so immer wieder propagiert, wenn sie Mulsim:innen pauschal als Bedrohung darstellt oder frühere Minister:innen und Kanzler:innen bei einer Machtübernahme „auf die Anklagebank“ bringen will – ohne irgendwelche Anhaltspunkte.
Wir müssen jetzt handeln!
Wenn eine Partei nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger:innen darauf aus ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung auf diese Art und Weise zu beeinträchtigen, kann das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit feststellen.
Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Verfassungswidrigkeit der AfD muss geprüft werden. Es ist unsere Pflicht, unsere Demokratie zu schützen. Daher fordern wir die Bundesregierung und den Bundesrat auf, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen! Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Partei an die Macht kommt. Nicht in Sachsen-Anhalt – nicht in Deutschland.
Nie wieder ist jetzt!
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